Hier sind Sie genau richtig,
wenn Sie als Eigentümer eine professionelle und kompetente Hausverwaltung suchen oder als Mieter Interesse an einer bezahlbaren Wohlfühl-Wohnung haben.
Sie erhalten ein umfassendes Dienstleistungsangebot, wobei grundsätzlich zwischen der WEG-Verwaltung für das Gemeinschaftseigentum und der Miet-Verwaltung für das Sondereigentum unterschieden werden muss:
- WEG-Verwaltung Laufende Objektüberwachung durch periodische Objektbegehungen unter Einbeziehung des Verwaltungsbeirats
- Frühzeitige Erkennung von Schäden am Gebäude ermöglichen eine kostengünstige Instandsetzung Abstimmung aller Aktivitäten und Planungen mit dem Verwaltungsbeirat, insbesondere bei der Vergabe von Reparaturen und Instandsetzungen
- Ständige Information der Eigentümergemeinschaft über die Aktivitäten der Verwaltung sowie die Umsetzung der auf der auf der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse
- Eigentümerversammlung mit Abrechnung bis zum 31. August des Folgejahres, frühzeitige Information der Eigentümer über das vergangene Wirtschaftsjahr
- Umfassender Bericht als Erläuterung zu Abrechnung
- Transparente Darstellung der in der Abrechnung enthaltenen Kostenpositionen ermöglicht eine optimale Vorbereitung der Eigentümer auf die Eigentümerversammlung
Miet-Verwaltung
Komplette Organisation der Neuvermietung:
- Prospektunterlagen
- Zeitungsanzeigen
- Wohnungsbesichtigung
- Bonitätsprüfung des Mieters
- Abschluss des Mietvertrages einschließlich Übergabe der Wohnung an den Mieter
- Durchführung des Miet-, Nebenkosten- und Kautionsinkasso einschließlich Mahnwesen
- Jährliche Nebenkosten mit dem Mieter nach Vorlage der WEG-Abrechnung einschließlich Klärung von Rückfragen
- Entgegennahme der ordentlichen Kündigung des Mieters
- Übernahme der Wohnung bei Auszug des Mieters nach Durchführung der geschuldeten Schönheitsreparaturen und Instandsetzungen
- Beauftragung eines Rechtsanwaltes hinsichtlich einer fristlosen Kündigung, einer Zahlungs- oder Räumungsklage nach Genehmigung durch den Eigentümer
- Prüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen